Mit dem Ziel, allen Teilnehmenden eine umfassende Qualifikation für alle Teilgebiete zu vermitteln, ist das Studium straff organisiert. Es bietet aber sowohl in den Studienarbeiten als auch der Masterthesis genügend Raum, eigene Schwerpunkte zu setzen und das eigene Wissen zu vertiefen.
● Die Ausbildung ist zweijährig und unabhängig von den Vorlesungszeiten an der Philipps-Universität Marburg.
● Die fachlich-inhaltliche Ausgestaltung des Lehrangebots erfolgt durch den Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg.
● Die Lehrveranstaltungen werden in neun Modulen angeboten, die sich über vier Semester erstrecken. Im ersten Semester werden zwei verpflichtende Präsenzmodule angeboten, im zweiten und dritten Semester jeweils drei. Das vierte Semester beschränkt sich auf die Masterthesis (M9).
● Die Ausbildung ist zweijährig und unabhängig von den Vorlesungszeiten an der Philipps-Universität Marburg.
● Die Vorlesungen werden in deutscher Sprache gehalten.
● Kurze Präsenzphasen: Im ersten und dritten Semester werden eine Präsenzwoche in Marburg und drei Präsenzwochenenden (Do.-Sa.) in Hamburg, Berlin und München stattfinden. Im zweiten Semester finden die Präsenzwoche und das erste Präsenzwochenende in Marburg und die anderen beiden Wochenenden in Hamburg und München statt.
● Die Studierenden erhalten eine intensive und individuelle Betreuung durch die Mitarbeiter des Studiengangs.
● Die Teilnehmenden können für die Dauer des Masterstudiengangs auf Online-Kursunterlagen und eine Online-Bibliothek zugreifen.
● Die Bibliothek des Fachbereichs Rechtswissenschaften
in Marburg steht den Teilnehmenden ebenfalls zur Verfügung.
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Der Weiterbildungsmasterstudiengang wird jedes Jahr zum Wintersemester angeboten.
Die Anmeldung
Die Anmeldung ist bis zum 31.7.2026 möglich. Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze vorhanden sind, gilt das Prioritätsprinzip. Ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt der Anmeldung.
Mit der Anmeldung einzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, beglaubigte Kopien des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- oder Bachelorzeugnisses (inkl. Diploma Supplement) oder des ersten Staatsexamens (soweit vorhanden, beider Staatsexamina), die Exmatrikulationsbescheinigung. Außerdem ein schriftlicher Nachweis einer mindestens einjährigen fachlich einschlägigen Berufserfahrung.
Die Prüfungen
Als Prüfungsleistung muss in den Modulen M1-M8 im ersten Versuch jeweils eine Klausur absolviert werden. Die Klausuren werden nach Abschluss des betreffenden Moduls in der darauffolgenden Präsenzveranstaltung geschrieben. Die Prüfungsleistung darf bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.
Die Masterarbeit
Die Anfertigung der Masterarbeit ist für das 4. Semester vorgesehen. Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist das erfolgreiche Absolvieren der Module M1-M5. Der Bearbeitungszeitraum umfasst 4 Monate. Jedem Teilnehmer wird ein Betreuer zur Seite gestellt, den man auf Wunsch selbst aus den Reihen der Dozierenden themenbezogen auswählen kann. In der letzten Präsenzwoche in Marburg wird zum Thema Masterarbeit ein separater Vortrag angeboten.
Studieninhalte
Der 4-semestrige Weiterbildungsmasterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung“ mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) ist ein Präsenzstudiengang, der 8 Pflichtmodule umfasst.
Das Modulhandbuch bietet Ihnen einen detailierten Einblick in die Inhalte, Leistungen und Kompetenzen des Weiterbildungsmasters.
Zur Ansicht des Modulhandbuchs klicken Sie hier.
Das Studium ist auf die Berufstätigkeit der Studierenden abgestimmt. Der Studiengang ist auf vier Semester ausgelegt. Davon sind drei Semester Vorlesungssemester, jeweils eine Präsenzwoche in Marburg und drei Präsenzwochenenden (Do-Sa.) in Berlin, Hamburg und München. Das vierte Semester dient der Anfertigung der Master Thesis.
Studienverlaufsplan
– Weiterbildungsstudiengang “Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung (LL.M.)”. Beginn im Wintersemester.

