M A S T E R B A U R E C H T

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FAQ - Master Baurecht

A. Prüfungen

Nein, der Prüfungsausschuss hat als 1. Prüfungsleistung für jedes Modul eine Klausur festgelegt.
Nein, die Klausuren finden immer innerhalb der Veranstaltungsreihe statt, die sich dem abgeschlossenen Modul anschließt.
Dies wird am Anfang durch den Kurs demokratisch abgestimmt. Der Kurs legt den Tag innerhalb der Veranstaltungsreihe fest.

B. Masterarbeit

Es gibt im 3. Semester einen Vortrag zum Thema „4. Semester: Anfertigung der Masterarbeit“ (zeitlicher Ablauf, Zulassung zur Masterthesis, Einreichen des Themas, Suche des Betreuers und des Themas)

C. Kosten

Nein. Die Kosten für die Anreise und die Übernachtung tragen Sie selbst. Allerdings werden die Tagungskosten (Mittagessen, Getränke während der Veranstaltung im Raum übernommen)

D. Studierbarkeit neben dem Beruf

Die Arbeitsbelastung ist nach den Vorgaben für eine Masterstudium folgedermaßen geregelt: pro Präsenzstunde ist eine Stunde Vorbereitung und zwei Stunden Nachbereitung angesetzt. Dies ist aber in der Praxis stark abhängig von Vorkenntnissen der jeweiligen Person bzgl. des Themengebiets des jeweiligen Moduls. Die Erfahrung zeigt, dass die Vorbereitung vielleicht für den einen oder anderen zeitintensiv ist, aber es gibt nur eine geringe Zahl nicht bestandener Klausuren; zudem gibt es kaum Studierende, die das Studium abbrechen. Zudem lässt die Prüfungsordnung unterschiedliche Wiederholungsmöglichkeiten zu.
Es wird eine individuelle Lösung gefunden. Beispielsweise könnte die Möglichkeit darin bestehen, die Teilnahme auf den nächsten Kurs zu verschieben, allerdings gibt es hier keine Garantie, dass ein Kurs stattfindet. Vielleicht kommt hier auch ein Urlaubssemester infrage. Wenn nur einzelne Veranstaltungstage verpasst werden, kann man die Fehlzeiten durch Ersatzleistungen (in der Regel schriftliche Ausarbeitungen) kompensieren, so dass das Curriculum nur unerheblich gestört wird.