Fachanwalt

Der Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Frankfurt für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht ist zu der Erkenntnis gelangt, dass der Inhalt des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung“ die Anforderungen des §§ 4 I, 14 e FAO über den Nachweis der notwendigen theoretischen Kenntnisse erfüllt. Es ist von dem erfolgreichen Absolventen sodann nur noch ein Nachweis über die praktische Erfahrung gemäß § 5 I FAO zu führen.

Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiengangs Baurecht und Baubegleitung entbindet den Absolventen jedoch nicht von seiner Pflicht, jährlich den Nachweis über eine Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO erbringen zu müssen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Entscheidung des Prüfungsausschusses der  Rechtsanwaltskammer Frankfurt handelt, die keine Bindungswirkung für andere Prüfungsausschüsse in anderen Kammerbereichen haben kann.

Baurecht