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Fachanwalt - Master Baurecht

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Für Rechtsanwälte:

Vermittlung der erforderlichen theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht

Der Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung“ erfüllt nach Auffassung des Fachausschusses für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Anforderungen
der §§ 4, 14 e FAO über den Nachweis der notwendigen theoretischen Kenntnisse für die Fachanwaltschaft Bau- und Architektenrecht.
Der Nachweis der praktischen Erfahrung nach § 5 Abs. 1 FAO ist auch bei erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs noch zu führen. Auch jährliche Fortbildungen (15 h) nach §§ 4 Abs. 2, 15 FAO sind zu absolvieren. (Die von dem Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main vertretene Auffassung hat keine Bindungswirkung für die Fachausschüsse anderer Rechtsanwaltskammern.)

Außerdem besteht die Möglichkeit, einzelne Veranstaltungen des Masterstudiengangs als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der FAO zu belegen.

Der Fachanwaltstitel gewinnt zunehmend an Bedeutung und steht für eine besonders hohe Beratungsqualität. Anwälte müssen für die Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie beherrschen, sondern nachweislich Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben.