Prof. Dr. Iris Oberhauser

RAin Prof. Dr. Iris Oberhauser begann ihre berufliche Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines Unternehmens der Bauindustrie. Danach wechselte sie in die Anwaltschaft und gründete nach mehrjähriger Tätigkeit in der bau- und immobilienrechtlichen Abteilung einer renommierten Großkanzlei mit Kollegen eine eigene Sozietät in München. Sie beschäftigt sich ausschließlich mit privatem Bau- und Architektenrecht sowie immobilienrechtlichen Fragestellungen. Sie ist Lehrbeauftragte für privates Baurecht an der TU München, Autorin mehrerer Fachbeiträge, Co-Autorin in Kommentaren und Monographien sowie Referentin zu verschiedenen baurechtlichen Themen.

Weitere Informationen unter: https://www.pos-rechtsanwaelte.de/