Bewerbung
Im Rahmen eines vorangegangenen Studiums müssen insgesamt 240 ECTS-Punkte erlangt worden sein. Diese Voraussetzung wird von Studiengängen mit einer achtsemestrigen Regelstudienzeit erfüllt. Als Nachweis gilt das Abschlusszeugnis eines fachlich einschlägigen Staatsexamens, Diploms, Master- oder Bachelorstudiengangs in den Bereichen Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Architektur, Bauingenieurwesen, Projektentwicklung sowie thematisch ähnlicher Studiengänge oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
Zudem muss eine einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr nachgewiesen werden
Falls durch das vorangegangene Studium weniger als 240 ECTS-Punkte, aber mindestens 180 ECTS-Punkte erworben wurden, können aus beruflicher Tätigkeit erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen angerechnet werden (maximal 30 ECTS-Punkte pro Jahr Berufstätigkeit und insgesamt maximal 60 ECTS-Punkte). Diese Qualifikationsleistungen müssen mit dem für die Zulassung erforderlichen Profil im Zusammenhang stehen und sind schriftlich nachzuweisen.
Die Gebühren für den vier Semester umfassenden Masterstudiengang betragen € 19.800.
Die Gesamtsumme kann in vier Raten i.H.v. je € 4.950 beglichen werden, die jeweils zu Beginn des Semesters fällig werden.
FRÜHBUCHERRABATT – Bei einer Anmeldung bis zum 30.4.2023 gewähren wir Ihnen eine Ermäßigung von 10 %.
In den Studiengebühren sind die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen sowie die Studienunterlagen enthalten.
Um sich für den Studiengang „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung (LL.M.)“ zu bewerben, nutzen Sie bitte das verlinkte Bewerbungsformular. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Die Anmeldung für den nächsten Durchgang mit Beginn im WS 2023/24 ist bis zum 31.7.2023 möglich.